Wohnungsabnahmen

Als Experten führen wir im Kanton Bern und in den angrenzenden Kantonen Wohnungsabnahmen durch. Dabei vertreten wir den Eigentümer, den Mieter oder die Liegenschaftsverwaltung. Wir vertreten gerne Ihre Interessen.

Wir lassen uns im Vorherein über Verträge, Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter informieren und nehmen einen Augenschein vor Ort. Die Abnahme wird von uns vorbereitet mit einem Protokoll, welches vor Ort ausgefüllt und wo nötig mit Fotos ergänzt wird.

Bei der Abrechnung von Schäden stehen wir für Rat zur Verfügung und vertreten Sie auch bei Abwicklungen mit Versicherungen.

Wir helfen Ihnen bei Schlichtungsverhandlungen und bei der Instandstellung der Mängel. Wir holen  Ihnen Offerten ein bei Handwerken und kontrollieren die ausgeführten Arbeiten.

Folgende Abnahmen führen wir durch:

  • Wohnungsabnahmen
  • Hausabnahmen
  • Abnahmen von Geschäftsräumen und Gewerberäumen
  • Abnahmen von Ladenlokalen